Begriff Datenschutz

Unter dem Begriff Datenschutz ist der Schutz des Menschen vor dem Missbrauch seiner personenbezogenen Daten zu verstehen, gleichfalls wird der Begriff Datenschutz auch im Rahmen des Schutzes wissenschaftlicher und technischer Daten vor Verlust oder Veränderung sowie zum Schutz gegen Datendiebstahl verstanden. Der Begriff Datenschutz wird heute zumeist im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten verwendet. Auf der Grundlage des so genannten Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet Datenschutz, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann und soll, wem er wann und mit welchem Inhalt seine persönlichen Daten zugänglich macht bzw. diese sein sollen.

Arbeitsrecht und Datenschutz

Dem Thema Datenschutz kommt im Arbeitsrecht eine immer größere Bedeutung zu. Der Datenschutz des Arbeitnehmers bezüglich der Verarbeitung seiner Daten soll im Arbeitsrecht auf verschiedenen Ebenen gewährleistet werden.

Der Datenschutz findet u.a. in folgenden Regelungen Berücksichtigung:

Datenschutz im Zeitalter des Internets

E-Mail und Internet sind vom Arbeitsplatz nicht mehr wegzudenken. Neben der dienstlichen Nutzung ist ein wiederkehrender Streitpunkt die Privatnutzung von Internet und E-Mail im Hinblick auf die Zulässigkeit, den Verbrauch von Arbeitszeit wie aber auch des Datenschutzes aufgrund von Kontrollmaßnahmen des Arbeitgebers.

Konkret bezogen auf den Datenschutz ergeben sich zumeist folgende rechtliche Problemstellungen:

  • Darf der Arbeitgeber E-Mails und Daten des Nutzungsverhaltens des Arbeitnehmers speichern?
  • Unter welchen Umständen darf der Arbeitgeber aus datenschutzrechtlicher Sicht Einsicht in E-Mails und Internetnutzungsdaten nehmen?
  • Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber
  • Welche Sanktionsmöglichkeiten stehen dem Arbeitgeber bei der Verletzung vertraglicher und betrieblicher Regelungen zu?

Sie haben Fragen rund um das Thema Datenschutz?

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