Was gilt bei einer Arbeitsunfähigkeit im Urlaub?

Das Thema der Arbeitsunfähigkeit im Urlaub betrifft alle Fragen, die sich aus einem zeitlichen Zusammentreffen von der Inanspruchnahme des Urlaubs bei gleichzeitiger Arbeitsunfähigkeit ergeben. Zu einer Kollisionslage der Arbeitsunfähigkeit im Urlaub kommt es dann, wenn ein Arbeitnehmer seinen gesetzlichen Urlaub beantragt hat, dieser vom Arbeitgeber bewilligt wurde, der Arbeitnehmer seinen Urlaub angetreten hat und während dieses Zeitraums arbeitsunfähig wird.

Was ist zu tun, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Urlaub eintritt?

Tritt während der Inanspruchnahme des vertraglichen Urlaubs eine Erkrankung ein, durch die der Arbeitnehmer arbeitsunfähig wird, dann sollte er seinem Arbeitgeber diesen Umstand nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz(EntgFG) mitteilen. Zwar ist der Arbeitnehmer nicht zur Mitteilung seiner Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, jedoch sollte er sich genauso verhalten, als sei die Arbeitsunfähigkeit während der regulären Arbeitszeit gem. § 5 Abs. 1 EntgFG eingetreten, um zu verhindern, dass Urlaubstage auf eine Krankheit angerechnet werden. Die Frist nach § 5 EFZG ist nicht auf die Arbeitsunfähigkeit im Urlaub anwendbar, die Anzeige und der Nachweis muss aber spätestens unmittelbar nach dem Urlaub erfolgen.

Was ist mit dem Urlaubsanspruch, wenn eine Arbeitsunfähigkeit eintritt?

Treffen ein bewilligter Erholungsurlaub und eine Erkrankung zusammen, so ist nach § 9 BurlG die Anzahl der durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub anzurechnen. Dies hängt damit zusammen, dass der gesetzliche Zweck, die Erholung des Arbeitnehmers während des Urlaubs nicht eintreten kann, wenn er während seines Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt. Dementsprechend verdrängt die Arbeitsunfähigkeit den Urlaub und führt dazu, dass diese Urlaubsansprüche weiterhin bestehen. Jedoch ist der Arbeitnehmer in keinem Fall berechtigt, im Wege der sog. Selbstbeurlaubung den ursprünglich genehmigten Urlaub um die Tage der Arbeitsunfähigkeit zu verlängern.

 

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