Informationen zum Betriebsrat
Die Arbeitnehmervertretung in Betrieben fällt in den Aufgabenbereich des Betriebsrats. Nach § 1 des Betriebsverfassungsgesetzes wird in Betrieben mit mehr als fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt, der dann als Arbeitnehmervertretung zahlreiche insbesondere im Betriebsverfassungsgesetz geregelte Aufgaben wahrnimmt. Der Betriebsrat ist ein von den Arbeitnehmern gewähltes Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen. Diese Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Ausübung von Informationsrechten, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten an den im Betriebsverfassungsgesetz spezifizierten betrieblichen Entscheidungen. Zu beachten ist, dass die Einrichtung eines Betriebsrates für die Arbeitnehmer nicht verpflichtend ist. In diesem Sinne steht es den Arbeitnehmern frei, ob sie einen Betriebsrat wählen möchten oder nicht.
Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?
Der Betriebsrat eines Betriebes nimmt im Rahmen seiner Tätigkeit als Arbeitnehmervertretung zahlreiche Aufgaben wahr:
- Der Betriebsrat überwacht Unfallverhütungsvorschriften, im Betrieb geltende Gesetze, Verordnungen und sorgt dafür, dass Betriebsvereinbarungen sowie Tarifverträge eingehalten werden.
- Der Betriebsrat beantragt beim Arbeitgeber Maßnahmen, die das Wohl der Belegschaft betreffen. Dies können in diesem Sinne Maßnahmen sein, die sich mit der Gleichstellung von Arbeitnehmern und mit der Vereinbarung von Familie und Beruf befassen.
- Als Arbeitnehmervertretung befasst sich der Betriebsrat mit Anregungen der Arbeitnehmer und verhandelt mit dem Arbeitgeber über die Umsetzung dieser Anregungen.
- Der Betriebsrat führt im Rahmen seines Aufgabenbereichs die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung durch und arbeitet mit dieser zusammen.
- Der Betriebsrat fördert die allgemeine Beschäftigung im Betrieb.
- Der Betriebsrat hat Maßnahmen zu treffen, die der Integration von schwer behinderten Menschen, ausländischen Personen und schutzbedürftigen Personen dienen.
- Der Betriebsrat hat Maßnahmen zu treffen, die den Arbeits- und betrieblichen Umweltschutz fördern sollen.
Welche Rechte hat ein Betriebsrat?
Gegenüber dem Arbeitgeber besitzt der Betriebsrat einen umfassenden Informations- und Beratungsanspruch. Um dem Aufgabenbereich als Arbeitnehmervertretung nachkommen zu können, hat der Betriebsrat einen Anspruch auf alle notwendigen Informationen und Unterlagen gegenüber dem Arbeitgeber, die seiner Arbeit dienlich sind. Als gewähltes Organ der Arbeitnehmer hat der Betriebsrat weitgehende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei betriebsinternen Angelegenheiten.
- Der Betriebsrat hat Rechte vor Durchführung personeller Einzelmaßnahmen des Arbeitgebers.
- Der Betriebsrat hat Rechte bei geplanten Betriebsänderungen.
- Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei Regelungen, die die Betriebsordnung und das Verhalten von Arbeitnehmern betreffen.
- Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei Regelungen, die die Arbeitszeiten, Pausen und den Urlaub der Arbeitnehmer betreffen.
- Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte wenn der Arbeitgeber technische Einrichtungen anschaffen möchte, die der Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Arbeitnehmern dienen sollen.
- Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei Regelungen und Maßnahmen, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermeiden sollen.
- Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei Regelungen und Maßnahmen, die Sozialeinrichtungen in Betrieben betreffen. Dies können in diesem Zusammenhang z. B. Kantinen oder betriebliche Wohnräume für Arbeitnehmer sein.
- Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei Regelungen, die die Gestaltung von Löhnen und leistungsbezogenen Entgelten (z.B. Akkordsätze, Prämiensätze) betreffen.
- Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei Regelungen, die das Vorschlagswesen betreffen.
- Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei Regelungen, die Gruppenarbeit betreffen.
- Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei der Durchführung von betrieblichen Bildungsmaßnahmen.
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