Die Abfindung nach einer Kündigung ist immer wieder ein wichtiges Thema im Arbeitsrecht. Arbeitnehmer erwarten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach langer Betriebszugehörigkeit häufig die Zahlung einer Abfindung. Im Arbeitsrecht wird eine Abfindung als Einmalzahlung infolge einer Kündigung bzw. anderer Beendigung eines Arbeitsvertrages definiert. Die Zahlung einer Abfindung ist im Kündigungsschutzgesetz für den Normalfall nicht vorgesehen, es besteht grundsätzlich also kein rechtlicher Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Die Schutzrichtung des Kündigungsschutzgesetzes zielt auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses ab und grundsätzlich nicht auf eventuelle Maßnahmen nach der Beendigung desselben.

Voraussetzung für die Zahlung von Abfindungen

Zu beachten ist, dass im Arbeitsrecht in der Regel kein rechtlicher Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht. Dennoch kommt es häufig in Verbindung mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu der Zahlung einer Abfindung. Üblicherweise werden Abfindungen aufgrund von folgenden Sachverhalten gezahlt:

  1. Ein Anspruch auf Abfindung folgt häufig aus außergerichtlichen oder gerichtlichen (freiwilligen) Vergleichen über die Wirksamkeit einer Kündigung bzw. die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  2. Ein Anspruch auf Abfindung kann auch aufgrund der gesetzlichen Regelung des § 1a KSchG folgen.
  3. Ein Anspruch auf Abfindung besteht aufgrund eines Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts in Bezug auf die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gemäß der § 9 und § 10 des KSchG.
  4. Ein Anspruch auf Abfindung kann aufgrund von Tarifverträgen oder eines Sozialplans bestehen.

Hierbei gilt es zu beachten, dass Ansprüche auf Abfindung nur bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen bei den Punkten 3 und 4 gegen den Willen des Arbeitgebers erzwungen werden können.

Wie hoch kann eine Abfindung sein?

Je nachdem wie groß das Risiko eines gerichtlichen Prozesses für den Arbeitgeber ist, verändern sich im Hinblick auf Ziffer 1. auch die Verhandlungsmöglichkeiten bezüglich der Höhe einer möglichen Abfindung. Die Höhe einer Abfindung hängt demzufolge auch erheblich vom Fachwissen und Können des beauftragten Rechtsanwalts ab. Aus diesem Grund sollte sich ein Mandant einen qualifizierten und fachkundigen Rechtsbeistand sichern, der in der Lage ist, ein optimales Ergebnis bei der möglichen Verhandlung über eine Abfindung zu erzielen. Als erste Orientierung dient § 1 a KSchG, der ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr als Höhe einer Abfindung formuliert. Ein Zeitraum von mehr als einem halben Jahr wird hierbei als ganzes Jahr gewertet.

Abfindung und Aufhebungsvertrag

Eine in einem Aufhebungsvertrag vereinbarte Abfindung folgt regelmäßig aus der Abwägung von Prozessrisiken. Um einen möglichen Kündigungsschutzprozess zu vermeiden, werden in Aufhebungsverträgen sehr häufig Abfindungsansprüche vereinbart. Von einem Aufhebungsvertrag spricht man, wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst wird. Die Modalitäten einer Abfindungszahlung werden in der sogenannten Aufhebungsvereinbarung/ dem Aufhebungsvertrag geregelt. Mit der Vereinbarung eines Abfindungsanspruchs des Arbeitnehmers im Aufhebungsvertrag erkauft sich der Arbeitgeber im Ergebnis Rechtssicherheit im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

 

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