Was ist ein Abwicklungsvertrag?

Der Abwicklungsvertrag ist eine Sonderform des Aufhebungsvertrages. Formal unterscheidet sich der Abwicklungsvertrag vom Aufhebungsvertrag dadurch, dass zumeist nur die Wirksamkeit einer vorangegangenen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber abgesichert wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren im Rahmen eines Abwicklungsvertrages die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der ausgesprochenen Kündigung zu dem im Abwicklungsvertrag bezeichneten Beendigungstermin.

Wirksamkeitsvoraussetzung für einen Abwicklungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Einhaltung der Schriftform.

Welche Inhalte sind regelmäßig in einem Abwicklungsvertrag geregelt?

  • Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Die für die Kündigung zugrunde liegenden Daten wie beispielsweise Zugang, Einhaltung der Kündigungsfrist und Kündigungsgrund.
  • Die Höhe einer eventuell an den Arbeitnehmer zu zahlenden Abfindung.
  • Im Abwicklungsvertrag sollte geregelt sein, ob der Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird oder noch seine Arbeitsleistung erbringt.
  • Inhalte des vom Arbeitgeber zu erteilenden Zeugnisses können im Abwicklungsvertrag geregelt sein.

Was sollte ein Arbeitnehmer bei einem Abwicklungsvertrag beachten?

Für den Arbeitnehmer wird sich zuererst die Frage stellen, ob die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung wirksam ist. Hat er Anhaltspunkte für eine Unwirksamkeit oder ist diese offensichtlich, bestimmt sich danach die Verhandlungspositionen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer für den Abwicklungsvertrag. Schließt ein Arbeitnehmer einen Abwicklungsvertrag, ohne einen wichtigen Grund dafür zu haben, kann die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 159 Sozialgesetzbuch III eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld gegen den Arbeitnehmer festsetzen. Insbesondere auch vor dem Hintergrund dieser möglichen Sperrzeit sollte sich der Arbeitnehmer vor dem Abschluss eines Abwicklungsvertrages über die rechtlichen Konsequenzen bzw. den möglichen Erfolg einer Kündigungsschutzklage beraten lassen.

Unterschiede zwischen einem Abwicklungs- und einem Aufhebungsvertrag

Durch einen Aufhebungsvertrag wird ein Arbeitsverhältnis unmittelbar beendet, wodurch dieselbe rechtliche Wirkung eintritt wie bei einer Kündigung. Der Abwicklungsvertrag regelt zumeist die Bedingungen der Beendigung eines Arbeitsvertrages nach Ausspruch einer Kündigung. Es zeigt sich jedoch, dass diese Unterschiede in der Praxis nicht immer eindeutig sind, da häufig berechtigte Zweifel aufkommen, dass die Kündigung, die dem Abwicklungsvertrag vorausgegangen war, auch tatsächlich rechtswirksam war. Durch einen Abwicklungsvertrag wird also auch die zweifelhafte Rechtswirkung einer Kündigung beseitigt. Folglich unterscheidet sich ein Abwicklungsvertrag von einem Aufhebungsvertrag dadurch, dass sich der Abwicklungsvertrag auf eine bereits ausgesprochene Kündigung bezieht, währenddessen der Aufhebungsvertrag keine Kündigung voraussetzt.

 

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