Durchschnittlich mehr als 18 Tage Arbeitsunfähigkeit pro Jahr und Arbeitnehmer zeigen an, dass das Thema Arbeitsunfähigkeit im Arbeitsverhältnis Sie als Arbeitgeber in besonderem Maße betrifft. Arbeitsunfähigkeit im rechtlichen Sinne liegt dabei nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer seine konkrete Tätigkeit wegen einer Erkrankung nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung ausüben kann.