Abfindungen sind Einmalzahlungen, die für den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigen sollen. Eine Abfindung kann angeboten werden, um leitende Angestellten die Entscheidung für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu erleichtern oder dient als Gegenleistung für den Verzicht einer Klage gegen betriebsbedingte Kündigungen (§ 1a Kündigungsschutzgesetz).