Das Arbeitszeugnis ist in der Regel das letzte Dokument, welches Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (§ 109 Gewerbeordnung, GewO). Verlief das Arbeitsverhältnis zum Ende hin nicht glücklich, nutzen Arbeitgeber leider manchmal die Chance, „nachzutreten“. Selbstverständlich hat der Arbeitgeber aber bei der Formulierung keine freie Hand. Das Zeugnis muss nicht nur wahrheitsgemäß Auskunft über Ihre Arbeitsleistung geben, es muss darüber hinaus auch von verständigem Wohlwollen getragen sein.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, gibt es für die Beurteilung von Arbeitszeugnissen Formulierungen, die Notenstufen entsprechen. Ein wirklich gutes Arbeitszeugnis erkennt man übrigens unter anderem daran, dass der Arbeitgeber nicht einfach die Formeln herunterleiert, sondern z.B. in Nebensätzen Ihre persönlichen Erfolge und herausragenden Eigenschaften würdigt.