Was passiert, wenn die Mitbestimmung des Betriebsrats missachtet wird?

Hat der Arbeitgeber eine mitbestimmungspflichtige Entscheidung getroffen, ohne den Betriebsrat zu beteiligen und somit seine gesetzlichen Mitbestimmung des Betriebsrats missachtet, dann ist zwischen den Rechtsfolgen für den Betriebsrat und den Arbeitnehmern zu differenzieren.

Gegenüber dem Betriebsrat ist die einseitige Regelung des Arbeitgebers ohne die Beteiligung des Betriebsrats betriebsverfassungswidrig. Dem Betriebsrat bleibt dann die Möglichkeit, ein Beschlussverfahren anzustrengen. Das Arbeitsgericht könnte dann feststellen lassen, dass die Entscheidung des Arbeitgebers mitbestimmungspflichtig war und somit die Mitbestimmung des Betriebsrats verletzt worden sind.

Gegenüber den Arbeitnehmern ist die mitbestimmungspflichtige Entscheidung des Arbeitgebers, die ohne die Beteiligung des Betriebsrats vorgenommen wurde, grundsätzlich unwirksam. Die hiervon betroffenen Arbeitnehmer könnten diese Entscheidung ignorieren. Demzufolge ist die Beachtung der Mitbestimmung des Betriebsrats eine Wirksamkeitsvoraussetzung für bestimmte innbetriebliche Entscheidungen des Arbeitgebers.

 

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