Was ist eine Jugend- und Auszubildendenvertretung?

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Interessenvertretung der unter 25 jährigen Beschäftigen und Auszubildenden. Sie wird auch Auszubildendenvertretung genannt und ist in §§ 60 ff BetrVG geregelt. Sie vertritt in Betrieben die Interessen von Auszubildenden, Praktikanten und Werkstudenten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung ist abhängig von dem Bestand eines Betriebsrats. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann alle zwei Jahre in dem Zeitraum vom 1.Oktober – 30. November gewählt werden. Eine gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung dient als Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Ausbildung. Als weitere wichtige Aufgabe hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung darüber zu wachen, dass alle Ausbildungsbestimmungen befolgt werden und der Auszubildende eine gute und qualitativ hochwertige Ausbildung erhält.

Welche Aufgaben und Funktionen hat die Jugend– und Auszubildendenvertretung?

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet aufgrund ihrer Abhängigkeit zum Betriebsrat eng mit ihm zusammen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen der Auszubildenden zu vertreten, § 70 Abs. 1 BetrVG. Die folgenden Aufgabenbereiche nimmt die Jugend- und Auszubildendenvertretung hierzu wahr:

  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung trägt die Interessen der Auszubildenden in Form von Anregungen  und Kritik beim Betriebsrat vor (das gilt insbesondere für Fragen zur Ausbildung, Übernahme oder Gleichstellung der Geschlechter);
  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung erarbeitet Lösungsvorschläge zu den anfallenden Problemen.
  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und sonstigen für die Ausbildung relevanten Vorschriften.
  • die Jugend– und Auszubildendenvertretung unterstützt die Integration von ausländischen Auszubildenden.
  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung klärt anstehende Fragen der Berufsausbildung.
  • Die Jugend- und Auszubildendenvertretung achtet darauf, dass Unfallverhütungsvorschriften und andere Vorschriften eingehalten werden.
  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung achtet darauf, dass Betriebsvereinbarungen im Ausbildungsprozess eingehalten werden.
  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung muss Anregungen zur Lösung von Problemen in Fragen der Berufsausbildung annehmen und ist dazu verpflichtet, Informationen über den Stand von Verhandlungen an die Betroffenen weiterzugeben.
  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat die JAV-VersammlungenAzubi-Veranstaltungen und Vertreterwahlen ordnungsgemäß zu planen und durchzuführen.
  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung vertritt die Auszubildenden im Betrieb und gegenüber dem Arbeitgeber

Welche Aufgaben nimmt die Vertretung in Betriebsratssitzungen wahr?

Die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung haben das Recht und die Pflicht, an allen Betriebsratssitzungen teilzunehmen, in denen Angelegenheiten, die die Ausbildung betreffen, behandelt werden. Grundsätzlich nimmt ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung an diesen Sitzungen teil. Dazu sammelt das JAV-Mitglied Informationen, die für die Auszubildenden relevant sind. Bei allen Beschlüssen und Verhandlungen, die im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen sind die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung mitbestimmungspflichtig.

Welche Rechte stehen der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu?

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat folgende Rechte:

  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat das Recht, Sprechstunden nach § 69 BetrVG abzuhalten;
  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat das Recht, 4 mal im Jahr während der Arbeitszeit Jugend- und Auszubildendenversammlungen durchzuführen;
  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat das Recht auf Durchführung von Jugend- und Auszubildendenvertretungssitzungen;
  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat das Recht, an Ausschusssitzungen des Betriebsrates teilzunehmen;
  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat das Recht, an Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber teilzunehmen;
  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat das Recht, an Betriebsratssitzungen teilzunehmen;
  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat das Recht, an Einstellungsgesprächen teilzunehmen;
  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat das Recht, an erforderlichen Schulungen auf Kosten des Arbeitgebers teilzunehmen;
  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat das Recht auf Freistellungen bei Seminaren, die seine Aufgaben betreffen;
  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat das Recht, Fragebogenaktionen zu starten, um beispielweise die Einhaltung von Vorschriften abzufragen.

Schutz der Mitglieder vor Beeinflussung durch den Arbeitgeber

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung vertritt Arbeitnehmerinteressen und soll nach dem Gesetz daher vor jedweder Beeinflussung durch den Arbeitgeber geschützt werden:

  • Dem Arbeitgeber ist es untersagt, die JAVis bei ihrer Arbeit zu behindern und/oder sie im Betrieb zu benachteiligen.
  • Ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung kann nur dann entlassen werden, wenn besondere Gründe für eine fristlose Kündigung vorliegen. Dies könnte z.B. eine Straftat sein. Außerdem muss der Betriebsrat zustimmen.
  • Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung einschließlich ihrer Ersatzkandidaten, wenn sie im Laufe des letzten Ausbildungsjahres vorübergehend als JAVi –Mitglied tätig waren, nach ihrer Ausbildung weiter zu beschäftigen. Diese Übernahmepflicht muss jedoch innerhalb der letzten 3 Monate vor Abschluss der Ausbildung beantragt werden.

 

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